Vereinssatzung
#1
Satzung MicroKultura


1. Name, Sitz und Zweck

(1) Der Verein trägt den Namen Freunde der MicroKultura.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Des Angelos im Königreich Atraverdo.
(3) Mitglied des Vereins können kulturinteressierte Menschen aller Nationen werden.
(4) Der Verein verfolgt das Ziel Kunst und Kultur in der micronationalen Welt zu fördern.
(5) Diese Fördermaßnahmen sind:
a. Ausrichtung des jährlichen MicroKultura-Festes, das als Plattform für Künstler aller Nationen dienen soll
b. Ausstellungen einzelner Künstler
c. bei Bedarf Unterstützung anderweitig organisierter kultureller Ereignisse
(6) Der Verein informiert über kulturelle Ereignisse, unabhängig von der eigenen Teilnahme
(7) Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge um seine Ziele verwirklichen zu können. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch Mitgliederabstimmung entschieden.


2. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Verein wird auf Antrag gewährt, über welchen der Vorstand entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Ausschluss von Mitgliedern wird vom Vorstand beantragt. Das Mitglied erhält Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Bis zur Diskussion des Antrags kann der Vorstand dem Mitglied Hausverbot erteilen.
(3) Der Ausschluss eines Mitglieds ist nur möglich, wenn das Mitglied trotz mehrmaliger Zahlungsaufforderung die Mitgliedsbeiträge nicht zahlt oder wiederholten Ordnungsrufen nicht folgt.
(4) Mitglieder haben Mitbestimmungsrecht bei unterstützungstechnischen Fragen, die den Verein betreffen. Dies betrifft alle Ausstellungen und Veranstaltungen, die nicht von einer Person oder Gruppe im Vereinsheim durchgeführt werden.
(5) Über Anträge wird in einem ständig tagenden Forum, nach einer fünftägigen Diskussion, in einer zweitägigen Abstimmung, mit einfacher Mehrheit aller abstimmenden Mitglieder entschieden.
(6) Mitglieder können mit ihrem Einverständnis mit einzelnen Aktionen beauftragt werden.


3. Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern.
(2) Der Vorstand wird alle sechs Monate in einer Mitgliederversammlung gewählt. Zurückgetretene oder aus dem Verein ausgetretene Vorstandmitglieder werden innerhalb der 6-Monatsperiode durch Nachwahl ergänzt.
(3) Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein nach außen und leitet die Abstimmungen im Verein.
(4) Der Vorstand koordiniert die Arbeit des Vereins und übt in den Vereinsräumen das Hausrecht aus.
(5) Der Vorstand kann eigene Aktionen durchführen, sofern sie nicht gegen die Satzung verstoßen.
(6) Der Vorstand informiert die Mitglieder regelmäßig über seine Tätigkeit.
(7) Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder zur Ordnung zu rufen, die sich ungebührend verhalten oder dem Ansehen oder den Zielen des Vereins schaden.


4. Schlußbestimmungen

Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.


Atraverdo, 14. Dezember 2004


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